Wie kommt ein Beschluss zustande?

  1. Einberufung einer Sitzung
    • Der oder die Vorsitzende lädt unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu einer Personalratssitzung ein. 
  2. Beratung des jeweiligenThemas
    • Die Mitglieder diskutieren den Sachverhalt. 
    • Gegebenenfalls werden Unterlagen, Stellungnahmen oder rechtliche Einschätzungen herangezogen. 
  3. Beschlussfähigkeit
    • Der Personalrat kann nur wirksam beschließen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 
  4. Abstimmung
    •  Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. 
    • Jedes Mitglied hat eine Stimme. 
    • Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. 
  5. Protokollierung
    • Das Ergebnis wird in der Sitzungsniederschrift festgehalten.