Mitbestimmung und Mitwirkung

Mitbestimmung und Mitwirkungsrechte des Personalrates

Mitbestimmungsrechte

Der Personalrat hat in vielen Bereichen ein Mitbestimmungsrecht, beispielsweise bei:

  • Einstellungen
  • Versetzungen und Umsetzungen 
  • Eingruppierungen und Höhergruppierungen 
  • Kündigungen
  • …….

Diesen Maßnahmen muss der Personalrat innerhalb von zwei Wochen zustimmen. Ohne diese Zustimmung ist die Entscheidung der Dienststelle rechtlich unwirksam.

Mitwirkungsangelegenheiten

Der Personalrat hat in vielen Bereichen ein Mitwirkungsrecht, beispielsweise bei:

  • Auflösung, Einschränkung, Verlegung oder Zusammenlegung von Dienststellen oder wesentlichen Teilen von ihnen
  • Ausschreibungen freier Stellen und Ausschreibungen beabsichtigter Einstellungen
  • Mitwirkung bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitsgestaltung 
  • ……

Bei Mitwirkung kann der Personalrat eine geplante Maßnahme zwar nicht direkt verhindern, aber Einwände vorbringen oder Änderungsvorschläge unterbreiten.

Besonderheit bei Beamten 

In bestimmten Angelegenheiten, die ausschließlich die Beamt*innen betreffen gelten besondere Regelungen.